Das Privacy Magazine "prima" wird vom Berliner Datenschutzbeauftragten zusammengestellt und herausgegeben. Die regelmäßigen - an Wochentagen täglichen - Ausgaben enthalten eine Übersicht von datenschutzrelevanten Berichten der (von uns) ausgewählten Berliner und überregionalen (deutschen) Presse. |
Abkürzungen der ausgewerteten Tageszeitungen
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"Die Kosten trägt der Empfänger
/ Wer unerwünschte E-Mail-Werbung erhält, muß die Übertragung
noch aus eigener Tasche bezahlen
... ...die EU plant den Erlaß einer sogenannten Haftungsrichtlinie,
welche es den Verbrauchern zwar erleichtert, sich gegen unaufgefordert
erhaltene E-Mail-Werbung zur Wehr zu setzen, sie aber nicht davon befreit,
die Kosten für den Erhalt zu tragen. ... Schon jetzt verlören
die Internet-Nutzer viel Zeit durch das tägliche Aussortieren
der Werbeflut und trügen einen großen Teil der Kosten,
erklärt eine gemeinsame Initiative des Verbands der Deutschen Internet
Wirtschaft, eco, und HRP. Die Tatsache, daß E-Mail-Werbung um einen
Faktor 1000 niedriger sei als alle herkömmlichen Methoden des Direktmarketings,
würde früher oder später zu massenhaftem Versand von breit
gestreuter E-Mail-Werbung führen. Dies ist in den USA schon länger
als sogenanntes 'Spamming' bekannt und in einigen Bundesstaaten der USA bereits
unter Strafe gestellt. ... Damit sich Internet-Bürger erfolgreich
gegen den Versandt unerwünschter E-Mail-Werbung zur Wehr setzen können,
sind Grundsatzentscheidungen der Gerichte gefragt. Bisher gibt es zwei
Fälle, in denen sich Gerichte zum Thema 'Spam' äußerten: In
einer Entscheidung des Landgerichts Traunstein ging es darum, daß
ein kommerzielles Unternehmen unaufgefordert E-Mail-Werbung an Privatleute
versendet hat. 'Dies war Grund genug für einen Mitbewerber, seinem
Konkurrenten unlautere Wettbewerbsmethoden zu unterstellen', ... . ...
In einer neueren Entscheidung des Landgerichts Berlin vom vergangenen Jahr
hatte sich ein Rechtsanwalt gegen unerwünschte E-Mail-Werbung eines
Verkäufers von Schausteller-Waren zur Wehr gesetzt. ... Trotz dieser
für den Internet-Anwender positiven Urteile, ist man noch weit entfernt
von einem generellen Verbot der E-Mail-Werbung." Tsp 3./4./5.4.99
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